

Patente...
... dienen dem Schutz technischer Erfindungen auf den unterschiedlichsten Fachgebieten von Architektur, über Bauwesen, Biologie, Chemie, Elektrotechnik, Maschinenbau, Physik, Textilwesen etc. bis Zahntechnik. Das Patent ist ein zeitlich begrenztes, amtlich geprüftes Schutzrecht für Vorrichtungen und Verfahren, das dem Inhaber für die in der Patentschrift offenbarte Lehre ein Monopolrecht verschafft. Alle bedeutenden Industriestaaten kennen heute einen Patentschutz.
Durch verschiedene
internationale Patentzusammenarbeitsvereinbarungen
ist es möglich, auf Basis einer nationalen,
europäischen oder internationalen
Patentanmeldung in den meisten dieser Staaten Patentschutz
zu erlangen. |
LIZENZRECHT
Die Lizenz ist eine Gestattung oder die Einräumung eines definierten, bestimmten Nutzungsrechtes an dem geistigen Eigentum eines Anderen. Die Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten kann in einem gesonderten Lizenzvertrag oder auch im Rahmen von Kauf-, Werk- oder sonstigen Verträgen erfolgen. Grundlage für die Einräumung eines Nutzungsrechts ist regelmäßig die Existenz eines bestehenden Schutzrechts. Bei der Ausgestaltung einer Lizenz sollten deren Inhalte eingehend geklärt werden. Neben der Feststellung des Umfangs des bestehenden Rechts eines Nutzungsrechtsinhabers und dessen Verfügungsbefugnis sind Nutzungsart -umfang und -dauer sowie der Lizenzsatz und dessen Grundlage genau zu spezifizieren. Durch die sorgfältige Gestaltung einer Lizenzvereinbarung lassen sich spätere Unstimmigkeiten vermeiden. |
