
Gebrauchsmuster...
... Das Gebrauchsmuster, oftmals auch als "kleines Patent" bezeichnet, dient ebenfalls dem Schutz technischer Erfindungen. Im Gegensatz zum Patent sind dem Gebrauchsmusterschutz jedoch keine Verfahren zugänglich. Gebrauchsmuster werden ohne sachliche Prüfung eingetragen, wodurch das Antragsverfahren deutlich verkürzt ist. Daher stellt es in der Praxis ein wichtiges und oft gewähltes Instrument des gewerblichen Rechtsschutzes dar. Das Gebrauchsmuster kann seinem Inhaber grundsätzlich die gleichen Rechte bieten, wie ein Patent. Da es sich um ein sog. ungeprüftes Schutzrecht handelt, ist jedoch eine sorgfältige Vorgehensweise erforderlich. Den Gebrauchsmusterschutz kennen neben Deutschland nur vergleichsweise wenige Staaten.
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