
Sortenschutz...
... dient dem Schutz der Kennzeichnung und der Benutzung von Saatgut.
Eine neue Pflanzensorte kann dabei durch Züchtung oder durch
gezielte Manipulation ihrer Gene (gentechnisch) erzeugt werden.
Für die Gewährung des Sortenschutzes wird keine
Wiederholbarkeit gefordert, Beständigkeit genügt.
Die Anmeldung des Sortenschutzes erfolgt beim Bundessortenamt.
Hier erfolgt von Amts wegen eine Schutzrechtsprüfung durch Anbau der Sorte.
Die Züchtung neuer Sorten gestaltet sich oft langwierig und aufwendig.
Lassen Sie sich nicht um die Früchte Ihrer Arbeit bringen.
Schützen Sie Ihre Ergebnisse – wir helfen Ihnen dabei.
HAGEN
LÜDENSCHEID
BASEL
